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nicht der Fall ist. Im Gegenteil: Die bestehende Arzneimittelsicherheit wird durch die AOK-Rabattverträge noch gestärkt, weil zwei Jahre lang ein Wechsel der Produkte entfallen kann."
Die Pharmalobby betreibe ein paradoxes Spiel: Einerseits wolle sie den Austausch von wirkstoffgleichen Medikamenten ver- hindern, weil Beipackzettel rabattierter wie nicht rabattierter Arzneimittel bei gleichem Arzneiwirkstoff nicht komplett identische Anwendungsgebiete ausweisen würden. Andererseits habe die Pharmaindustrie den Austausch wirkstoffgleicher Arzneimittel selbst forciert. Hermann: "Jedes Pharma- unternehmen hat doch ein eigenes Interesse daran, mit seinem Generikum möglichst alle wesentlichen Krankheiten abzudecken, für die sich der jeweilige Wirkstoff bewährt hat. Fälle, in denen der Patient im Beipackzettel sein Anwendungsgebiet nicht findet, können deshalb nur Ausnahmefälle sein. Sollte das vorkommen, muss der Hersteller den Arzt umfassender und schneller informieren."
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